Gefahren- und Rauchwarn­melder

Gefahren- und Rauch­warn­melder

➢ Rauch­warn­melder für Wohnungen und kleine Gewerbe­betriebe/Einrichtungen
• Beratung, Verkauf, Montage und Service

Brandwarnanlagen n DIN VDE V 0826-2 für kleinere Sonderbauten, wie z. B.:

  • kleine bis mittlere Bürogebäude und Gewerbebetriebe

  • kleinere Kindergärten und Kindertagesstätten

  • Senioren- oder Behindertenheime

  • Flüchtlingsunterkünfte

  • Beherbergungsstätten (bis max. 60 Betten)

  • denkmalgeschützte Gebäude

  • Arztpraxen, medizinische Einrichtungen und Anwaltskanzleien

  • Feuerwachen/Feuerwehrfahrzeuge

    Eine Brandwarnanlage dient der hausinternen Alarmierung im Brandfall und ist eine kostengünstige Alternative zur teuren Brandmeldeanlage, wenn eine solche baurechtlich nicht vorgeschrieben ist.

    Die DIN VDE 0826-2 schließt eine zuvor bestehende Lücke zwischen der Regelung für den Wohnbau (Rauchwarnmelder) und der Regelung für den Zweckbau (Brandmeldeanlagen).

    Planung, Lieferung, Installation und Wartung

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