Mit Sicherheit verschlossen – für Ihren Schutz, wenn es darauf ankommt.

Feuerschutzabschlüsse (Brandschutztüren und -tore /Rauchschutztüren), Feststellanlagen.
Die Integrität von Feuerschutzabschlüssen ist kritisch, um die schnelle Ausbreitung von Rauch zu unterbinden. Feststellanlagen sorgen dafür, dass Brandschutztüren im Falle eines Brandes automatisch schließen, sobald die verbundenen Rauchmelder Alarm schlagen. Brandschutzklappen in Lüftungssystemen blockieren den Luftstrom im Brandfall und verhindern so die weitere Verbreitung von Feuer und Rauch. Wir garantieren für die Funktionsfähigkeit Ihrer Sicherheitselemente durch die Lieferung und Montage von hochwertigen Feststellanlagen und Feuerschutzabschlüssen. Unsere Serviceleistungen umfassen zudem die Wartung entsprechend der UVV, Arbeitsstättenrichtlinien und Landesbauordnung.

Die einwandfreie Funktion der Brandschutztüren und -tore bzw. der Rauchschutztüren liegt in der Verantwortung des Betreibers.
Jedem Beschäftigten bzw. Gebäudenutzer sollte natürlich klar sein, dass Brandschutztüren und -tore sowie Rauchschutztüren niemals verstellt, verkeilt oder sonst wie offengehalten werden dürfen – auffällige Schilder an den Brandschutztüren und -toren/Rauchschutztüren weisen darauf hin.
Brandschutztüren und -tore/Rauchschutztüren dürfen nur unter Verwendung einer amtlich zugelassenen Feststellanlage offengehalten werden, die im Brandfall die Tür automatisch schließt.
Einmal im Monat ist die Feststellanlage durch eine beauftragte Person auf korrekte Funktion zu prüfen. Die eingehende Wartung der Feststellanlage erfolgt dann jährlich mit der Prüfung der Brandschutztür durch einen Sachkundigen mit entsprechendem Kompetenznachweis wie z. B. die Brandschutztechniker von SIEMON BRANDSCHUTZ.
Funktionsweise einer Türfeststellanlage:
An einer Tür mit Feststellanlage befinden sich spezielle Rauchschalter, diese erkennen Schwelbrände, offene Brände mit Rauchentwicklung, und lösen dann automatisch die Feststellvorrichtung aus. Mit Netz- und Auslösegeräten ausgestattete Türhaftmagnete und Ankerplatten dienen als Türschließer mit Offenhaltung. Im Normalfall halten sie die Feuerschutztür offen, im Brandfall lösen sie diese, damit sie schließt und vor Ausbreitung des Brandes schützt. Weitere Bestandteile sind ein Handauslösetaster, mit dem der Feuerschutz manuell ausgelöst werden kann, sowie ein Türschließer mit Rauchmelder. Ein Sturz-Rauchschalter detektiert Rauch und löst auch dann automatisch die Feststellvorrichtung aus. Eine Türfeststellanlage ist somit die geeignete Option für einen effizienten Brandschutz, sofern keine Brandschutztüren vorhanden sind.
Für die Prüfung/Wartung von Brandschutztüren gelten folgenden Normen, Richtlinien und Gesetze:
- Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.7 Abs. 10.2)
- DIN EN 16034: Einbau von Feuerschutzabschlüssen
- DIN 4102-5: Kennzeichnung von Feuerschutzabschlüssen
- DIN 14677: Instandhaltung von Feststellanlagen
- Unfallverhütungsvorschriften
- DIBt-Richtlinien
- Prüfzeugnis des Herstellers
Unsere Prüfung von Brandschutztüren/Feststellanlagen umfasst:
So profitieren Sie durch eine Türfeststellanlage von SIEMON BRANDSCHUTZ:

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Auf den Pohläckern 3
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