Gefahren meistern mit präzisen Abwehrplänen und Grafiken

Gefahrenabwehrpläne Gefahrengrafiken

Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung, Prüfung und Aktualisierung von:

  • Feuerwehrpläne n. DIN 14095
  • Flucht- und Rettungsplänen n. DIN ISO 23601
  • Bestuhlungspläne
  • Feuerwehrlaufkarten n. DIN 14675 und TAB
  • Evakuierungsplänen n. DIN 14095
  • Sonderpläne (z. B. Photovoltaik, Sprinkler- und RWA-Gruppenpläne)

Feuerwehrpläne

dienen den Einsatzkräften zur Lagebeurteilung. Sie liefern wichtige Informationen, die eine rasche Orientierung innerhalb und außerhalb eines Gebäudes ermöglichen. So geben sie Auskunft über:

Zugangswege

Brandschutz- und Löscheinrichtungen

Gefahrenschwerpunkte

Wer im Brandfall auf die Hilfe der Feuerwehr angewiesen ist, muss sicherstellen, dass die Einsatzkräfte sich schnellstmöglich orientieren können. Besonders auf weitläufigen Betriebsgeländen oder Unternehmensgrundstücken ist die Zeit zur Orientierung ein entscheidender Faktor. Nur mithilfe von Feuerwehrplänen und können wertvolle Minuten eingespart werden.

Allgemeine Objektinformationen (Textteil)

Lage-/Übersichtsplan

Geschosspläne (teilw. auch „Detailpläne“ genannt)

Sonderpläne gegebenenfalls, wie Photovoltaik-, Abwasser- und Entrauchungspläne, EX-Zonenpläne (soweit erforderlich)

Feuerwehrpläne müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle 2 Jahre von einer fachkundigen Person zu prüfen.

Flucht- und Rettungspläne

dienen in Form einer visuellen Grundrissdarstellung allen im Gebäude befindlichen Personen als Orientierungshilfe über vorhandene Flucht- und Rettungswege. Sie enthalten zusätzliche Informationen über die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen und der brandschutztechnischen Einrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Weiterhin dienen sie zur Darstellung der Regeln über das Verhalten im Brandfall und bei Notfällen. Flucht- und Rettungspläne sind stets auf dem aktuellen Stand zu halten und sollten alle 2 Jahre von einer fachkundigen Person auf Aktualität geprüft werden.

Flucht- und Rettungspläne gibt es in zwei Ausführungen:

Fluchtwegpläne in Fluren an Eingängen zu Etagen (Flucht- und Rettungsplan)

Fluchtwegpläne in Hotel-, Kranken- oder Klassenzimmern (Zimmer-Fluchtplan)

Bestuhlungspläne

In Bestuhlungsplänen werden für die jeweilige Nutzung eines Raumes, die Anzahl der Besucher und die Anordnung der Sitz- und Stehplätze aufgeführt. Dadurch wird im Schadensfall das rasche und sichere Verlassen des Raumes gewährleistet.

Für welche Objekte sind Bestuhlungspläne zu erstellen?

Bestuhlungspläne sind für alle Versammlungsstätten (Räume) zu erstellen, die der Versammlungsstättenverordnung (VStättV) unterliegen.

Was muss in Bestuhlungsplänen enthalten sein?

Ein Grundrissplan mit:

Der Anordnung der Steh- und Sitzplätze einschließlich der Plätze für Rollstuhlfahrer:innen

Den Bühnen-, Szenen- und Spielflächen

Dem Verlauf der Rettungswege (mit Breitenangabe)

Sind verschiedene Nutzungen/Anordnungen vorgesehen, so ist für jede ein gesonderter Plan zu erstellen.

Die Erstellung der Bestuhlungspläne richtet sich im Wesentlichen nach den Vorschriften der VStättV der jeweiligen Länder.

Feuerwehr-Laufkarten

sind Hilfsmittel zur Orientierung der Einsatzkräfte der Feuerwehr bei Auslösung einer Brandmeldeanlage. Sie dienen dem Auffinden des ausgelösten Brandmelders. Somit wird eine schnelle Lokalisierung des Brandortes sichergestellt.

Feuerwehr-Laufkarten sind laminierte, beidseitig farbig bedruckte Karten. Für jede Meldergruppe wird eine eigene Laufkarte erstellt. Die Vorderseite zeigt den Gebäudegrundriss und den Weg von der Erstinformationsstelle bis in den Brandbereich. Auf der Rückseite werden der überwachte Bereich und die Lage der Brandmelder dargestellt.

Feuerwehr-Laufkarten sind in einem verschlossenen Behältnis bei der Brandmeldeanlage zu lagern. Die Schließung ist regional unterschiedlich.

Sonderpläne

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen- (RWA) und Entrauchungs-Gruppenpläne unterstützen die Feuerwehr im Brandfall. Sie zeigen den Einsatzkräften den Standort der Entrauchungseinrichtungen und Notauslösungen sowie zusammengefassten Auslösegruppen und Entrauchungsbereiche an. So kann im Einsatzfall ohne Zeitverlust eine bedarfsgerechte Entrauchung durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um einen Detailplan des Feuerwehrplans gemäß DIN 14095.

Im RWA-Gruppenplan sollen die einzelnen Entrauchungsbereiche farbig dargestellt sein.

Die Entrauchungspläne sind Sonderpläne der Feuerwehrpläne und unterliegen ebenfalls der DIN 14095. Darüber hinaus gelten die Richtlinien der zuständigen Brandschutzdienststellen oder der örtlichen Feuerwehren und werden durch uns mit diesen abgestimmt.

Um in einem Gebäude bei einem Brandereignis Rauch und Wärme abführen zu können, sind Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen (kurz RWA) einschl. Nachströmöffnungen erforderlich. Bei mehrgeschossiger Bauweise erfüllen maschinelle Entrauchungen, wie z. B. Brandgasventilatoren diese Aufgabe.

Löschwasserrückhalte bzw. Abwasserplan

Nach der Richtlinie zur Bemessung von Löschwasserrückhalteanlagen bei Lagerung wassergefährdender Stoffe ist für bauliche Anlagen, die unter Punkt 2.1 dieser Richtlinie fallen, eine Löschwasserrückhaltung vorzusehen. Verantwortlich für die Sicherstellung der Löschwasserrückhaltung ist der Betreiber der baulichen Anlage.

Zusätzlich zu einem ggf. erforderlichen Feuerwehrplan ist für diese baulichen Anlagen ein Plan über die vorbereiteten Bereiche für die Löschwasserrückhaltung zu erstellen.

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